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Demo gegen Flashmob Verbot in Braunschweig

07 Aug, 2009 | Hit Karussell

BIBS-Ratsherr Peter Rosenbaum hat eine Demonstration gegen das „Flashmobverbot in Braunschweig“ für Samstag, 8. August 2009, 16.00 Uhr, auf dem Schlossplatz bei der Stadtverwaltung angemeldet. Er erwartet zwischen 300 und 400 Teilnehmer.

Nach Auskunft der Stadtverwaltung kann diese Versammlung gemäß des Privilegs für Demonstrationen und Versammlungen, die das Grundgesetz gewährt, stattfinden – auch wenn der eigentliche Gegenstand der Demonstration nur „eingebildet sei“, wie Erster Stadtrat Carsten Lehmann erklärt.

Lehmann: „Die Verwaltung hat ja schon mehrfach erläutert, dass es in Braunschweig generell kein Flashmobverbot gibt oder gegeben hat. Wir haben lediglich Herrn Schadt, der unter diesem Begriff eine Grillparty auf dem Schlossplatz – mit möglicherweise hunderten oder tausenden Teilnehmern – organisieren wollte, darauf hingewiesen, dass dieses eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellen würde, die so - wenn beantragt - nicht genehmigungsfähig wäre.

Da es diesen Antrag aber nicht gegeben hat, hat es demzufolge weder eine Ablehnung eines Genehmigungsantrages oder gar ein Verbot irgendeiner Veranstaltung gegeben.“

Wenn nun gleichwohl gegen diese rechtlich völlig einwandfreie Verhaltensweise der Verwaltung demonstriert würde, sei dieses grundgesetzlich geschützt und natürlich völlig in Ordnung.

Im Prinzip gelte dies natürlich auch für die inzwischen ebenfalls für den 8. August angemeldete gleichgerichtete Demonstration („Flashnot–Mob“) von Dirk Schadt, der ursprünglich gegen das „Verbot“ seiner Grillparty auf dem Schlossplatz am 22. August auf demselben demonstrieren wollte.

Allerdings hat Schadt bei der Verwaltung nunmehr diese Demonstration für den Burgplatz angemeldet – er möchte mit geschätzten 8 bis 10 Mitstreitern direkt neben dem Löwen picknickend „demonstrieren“.

Diesen Veranstaltungsort kann die Verwaltung allerdings an diesem Tag nicht zulassen. Erster Stadtrat Carsten Lehmann: „Offenbar ist Herrn Schadt entgangen, dass seit einigen Tagen dort unter großräumiger Absperrung durch Sperrgitter die Veranstaltungsbühne für die Open Air-Veranstaltung des Staatstheaters aufgebaut wird und dementsprechend derzeit auch dem Staatstheater dieser Platz zur alleinigen Nutzung zur Verfügung steht.

Der verbleibend kleine Teil des Burgplatzes, der noch als Zugang zu Dom und Landesmuseum sowie Handwerkskammer frei zugänglich ist, muss nicht nur für diese Einrichtungen offen bleiben, sondern gerade auch am 8. August wegen der gleichzeitigen Veranstaltung im Dom (Eröffnung der Landesausstellung) mit 900 Besuchern störungsfrei offen gehalten werden. Sinnvollerweise sollte deshalb Herr Schadt bei seiner ursprünglichen Linie bleiben und seine Demonstration - von der ja keiner weiß, wieviele da wirklich kommen - zusammen mit der gleichgerichteten des Herrn Rosenbaum auf dem Schlossplatz anmelden und stattfinden lassen.“

Die Verwaltung hat heute für die BIBS-Veranstaltung entsprechende, übliche Demonstrationsauflagen herausgegeben, die auch für eine Schadt-Demonstration auf dem Schlossplatz oder einem anderen dafür zugelassenen Platz gelten würden.




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